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Gesetzliche Situation und Regelungen hinsichtlich der Ausübung des Berufes Musiktherapeutin/Musiktherapeutin der Schweiz

Die Ausübung des Berufes MusiktherapeutIn in der Schweiz muss in einem vielfältigen und sich aktuell stark wandelnden Umfeld gesehen werden. Bildungspolitik, Ausbildungslandschaft, Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Berufsverbände von verwandten Berufen usw. begründen das Spannungsfeld, in dem sich Schweizer MusiktherapeutInnen und insbesondere deren Berufsverband, der Schweizerische Fachverband für Musiktherapie SFMT bewegen.

Schweizerischer Fachverband für Musiktherapie SFMT

Der SFMT wurde 1981 gegründet und besteht aktuell aus 265 Mitgliedern (207 ordentliche mit Stimm- und Wahlrecht, 50 assoziierte, sowie 6 Förder- und 2 Ehrenmitglieder). Zwanzig Prozent sind französischsprachig. Ein Grossteil der SFMT-Mitglieder arbeitet in einem Teilpensum in klinischen oder heilpädagogischen Einrichtungen und/oder in eigener Praxis.

·         30% in öffentlichen und privaten psychiatrischen (Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie) oder psychosomatischen Kliniken

·         25% in heilpädagogischen Einrichtungen

·         16% in Alters- oder Pflegeheimen

·         8% auf onkologischen Abteilungen

·         2% in der Neonatologie

·         40% in privaten Praxen, wobei die Hälfte davon zusätzlich noch in einem Teilpensum in klinischen oder heilpädagogischen Institutionen angestellt ist

Schweizer MusiktherapeutInnen sind somit in einem vielfältigen Arbeitsfeld tätig. Der SFMT setzt sich berufspolitisch für deren Anerkennung auf verschiedenen Ebenen ein. Er steht als langjähriges Mitglied des EMTC (European Music Therapy Confederation) und seinem anspruchsvollen, sich an EMTC Kriterien orientierenden Aufnahmereglement[1] (inklusive Ethikkodex) für die Professionalität seiner Mitglieder.

Musiktherapie im Spannungsfeld der Bildungspolitik

Die Ausübung von Musiktherapie in der Schweiz wird nicht über ein Berufsgesetz geregelt. Es ist jedoch eine zunehmende Tendenz hin zu anerkannten Abschlüssen zu beobachten, die im Schweizer Bildungssystem integriert sind. Dies bedeutet, dass in Institutionen vermehrt MusiktherapeutInnen eingestellt werden, die über einen anerkannten Abschluss verfügen.

Um die Schweizer Bildungspolitik besser zu verstehen, wird im Folgenden kurz auf das schweizerische Bildungssystem[2] eingegangen, in welchem zwei Wege verankert sind, die zur Berufsqualifikation führen:

1.    Der berufsbildende Weg (in Form einer dualen Berufsbildung[3]) führt auf Sekundarstufe II über die Berufslehre zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Im Rahmen der höheren Berufsbildung kann dieser Abschluss ergänzt werden bis hin zu einem eidgenössischen Diplom ED (via Höhere Fachprüfung HFP) auf Tertiär B Stufe.

2.    Der allgemeinbildende Weg führt auf Sekundarstufe II über eine Gymnasial- oder Fachmaturität zu einem BA an einer Fachhochschule oder an einer Universität (Tertiär A). Dieser kann mit einem MA- oder MAS- (Master of Advanced Studies) Studium und noch weiter mit einem Doktorat bis hin zum PhD ergänzt werden.


[1]www.musictherapy.ch/fileadmin/Daten/PDF/Aufnahmeregl_2014_D.pdf

[2]www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/blank/isced/01.htmlhttp://www.bfs.admin.ch/images/icons/ico_pdf.gif

[3] Duales Berufsbildungssystem: Ausbildung erfolgt an 2 Lernorten: im Betrieb und an der Berufsschule

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