Kostenübernahme durch Krankenkassen
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Krankenkassen, musiktherapeutische Leistungen zu übernehmen.
Viele Kassen honorieren Leistungen über ihre komplementärmedizinischen Zusatzversicherungen.
Der Anteil der Übernahmekosten ist variabel. Manche Kassen bezahlen nur, wenn der/die behandelnde Musiktherapeut:in beim Erfahrungsmedizinischen Register EMR oder der Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert ist.
Das EMR und die ASCA sind unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stellen, die ein Qualitätslabel für Therapeut:innen der Komplementärmedizin vergeben.
Für die meisten freischaffenden Musik- und Kunsttherapeut:innen, welche schon beim EMR sind, lohnt sich eine zusätzliche Registrierung bei ASCA – rein finanziell gesehen – nicht (ASCA-Jahresgebühr: 320 CHF). Es ist nämlich so, dass ASSURA die einzige grosse Krankenkasse ist, welche nur bei ASCA Partner ist, und zudem hat sie weder Musiktherapie noch Kunsttherapie im Leistungskatalog.
Wir wollen nichtsdestotrotz darauf hinweisen, dass ASCA tolle Weiterbildungen anbietet, ein spannendes Magazin führt, sehr professionell und gleichzeitig administrativ unkompliziert unterwegs ist und – last but not least – über eine äusserst sympathische und effiziente Leitung, sowie Team, verfügt.
Der Fachverband empfiehlt, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der behandelnden Musiktherapeut:in SFMT zu besprechen und eine Anfrage bezüglich der Kostenübernahme einer musiktherapeutischer Behandlung an die Krankenkasse zu stellen.