Kostenübernahme durch Krankenkassen

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Krankenkassen, musiktherapeutische Leistungen zu übernehmen.

Viele Kassen honorieren Leistungen über ihre komplementärmedizinischen Zusatzversicherungen.

Der Anteil der Übernahmekosten ist variabel. Manche Kassen bezahlen nur, wenn der/die behandelnde Musiktherapeut:in beim Erfahrungsmedizinischen Register EMR oder der Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert ist.

Das EMR und die ASCA sind unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stellen, die ein Qualitätslabel für Therapeut:innen der Komplementärmedizin vergeben.

Der Fachverband empfiehlt, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der behandelnden Musiktherapeut:in SFMT zu besprechen und eine Anfrage bezüglich der Kostenübernahme einer musiktherapeutischer Behandlung an die Krankenkasse zu stellen.