Mitglied werden
Die Mitgliedschaft beim SFMT bringt Sie in Kontakt mit Berufskolleg:innen in verschiedensten Institutionen, in ambulanten Praxen, sowie in Forschung und Lehre. Sie profitieren von diesem Netzwerk in Form von Weiterbildungsangeboten, Supervisionsangeboten, Arbeitskreisen, formellem und informellem Informationsaustausch und berufspolitischer Arbeit, sowie Beratung zu ethischen und rechtlichen Fragestellungen.
Sie können sich über Mailings, einen regelmässig erscheinenden Newsletter und den Mitgliederbereich der Verbandssite ohne viel Aufwand über aktuelle berufsrelevante Themen informieren und haben Zugang zu verbandsintern ausgeschriebenen Stellenangeboten.
Der Verband steht in Kontakt mit den Ausbildungen und organisiert jährlich einen Weiterbildungstag und die Generalversammlung, bei der Sie als ordentliches Mitglied stimmberechtigt sind und zu wichtigen Fragen Stellung nehmen und abstimmen können.
Mitgliederkategorien:
Ordentliche Mitglieder können Musiktherapeutinnen werden, welche die erforderlichen Aufnahmebedingungen gemäss Aufnahmereglement erfüllen. Sie haben Stimmrecht und bezeichnen sich als "Musiktherapeut:in SFMT".
Assoziierte Mitglieder können Student:innen, Musiktherapeut:innen oder Ausübende verwandter Berufe werden, welche die Bedingungen zur Aufnahme als Ordentliches Mitglied zur Zeit nicht erfüllen. Assoziierte Mitglieder haben beratende Stimme.
Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, welche die Vereinsziele ideell und materiell unterstützen möchten.
Beantragen einer Mitgliedschaft:
Im Aufnahmereglement sind die Voraussetzungen für die einzelnen Mitgliedschaften festgehalten. Gerne erhalten wir Ihre Dokumente ausschliesslich auf elektronischem Weg.
Für Anträge zu ordentlicher Mitgliederschaft beachten Sie die im Aufnahmereglement aufgeführten Mindeststundenzahlen der "Ausbildungsrichtlinien der Schweizerischen Konferenz Schulen und SFMT".
Bewerber:innen mit nichtschweizerischen Ausbildungen werden darum gebeten, das Curriculum der Ausbildung beizulegen bzw. zusätzlich besuchte Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden mit schriftlichen Nachweisen zu bestätigen.
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