Mitglied werden
Die Mitgliedschaft beim SFMT bietet Ihnen Zugang zu einem professionellen Netzwerk von Berufskolleg*innen. Sie profitieren von einem vielfältigen Angebot an Weiterbildungen und Supervisionen sowie vom fachlichen Austausch mit Kolleg*innen. Zudem werden Sie regelmässig über aktuelle berufsrelevante Themen informiert. Dazu stehen Ihnen monatliche News, Mailings, ein regelmässig erscheinender Newsletter sowie der Mitgliederbereich der Verbandswebsite zur Verfügung. Dort finden Sie auch verbandsintern ausgeschriebene Stellenangebote.
Als Mitglied haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an der berufspolitischen Weiterentwicklung des Berufsstandes zu beteiligen. Der SFMT steht im Austausch mit den vier anerkannten Ausbildungsinstitutionen und setzt sich für die Anliegen seiner Mitglieder ein. An der jährlich stattfindenden Generalversammlung sind Sie als ordentliches Mitglied stimmberechtigt und können sich zu wichtigen Themen einbringen und über Geschäfte abstimmen. Als assoziiertes Mitglied haben Sie eine beratende Funktion.
Bei ethischen und rechtlichen Fragestellungen können Sie zudem auf die Beratungsangebote des SFMT zurückgreifen.
Mitgliederkategorien:
Ordentliche Mitglieder können Musiktherapeut*innen werden, welche die erforderlichen Aufnahmebedingungen gemäss Aufnahmereglement erfüllen. Sie haben Stimmrecht und bezeichnen sich als "Musiktherapeut*in SFMT".
Assoziierte Mitglieder können Student*innen, Musiktherapeut*innen oder Ausübende verwandter Berufe werden, welche die Bedingungen zur Aufnahme als Ordentliches Mitglied zur Zeit nicht erfüllen. Assoziierte Mitglieder haben beratende Stimme.
Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, welche die Vereinsziele ideell und materiell unterstützen möchten.
Beantragen einer Mitgliedschaft:
Im Aufnahmereglement sind die Voraussetzungen für die einzelnen Mitgliedschaften festgehalten. Gerne erhalten wir Ihre Dokumente ausschliesslich auf elektronischem Weg.
Bewerber*innen mit nichtschweizerischen Ausbildungen werden gebeten, eine Äquivalenzbescheinigung (-> link zu Äquivalenzverfahren machen) an einem der vier anerkannten Institute für Musiktherapie zu beantragen.