Bericht über die Fortbildung des SFMT vom 26. Juni 2021, 10.00-12.00 Uhr, per Zoom

Nachdem im November 2020 die Fortbildung per Zoom zum Thema ‘Höhere Fachprüfung’ auf grosses Echo gestossen ist, entschlossen wir uns für eine Fortsetzung zum Thema ‘Anerkennung Lehrtherapie/Mentorat/Supervision’ durch die Oda Artecura. Als Referentin konnten wir wiederum Susanne Bärlocher gewinnen. Bereits im letzten Herbst hatte sie uns kompetent unsere Fragen zur HFP beantwortet. Susanne Bärlocher leitet die Geschäftsstelle der OdA ARTECURA sowie das Prüfungssekretariat. Sie ist zudem Teil der Qualitätssicherungs-Kommission und kennt darum bestens die Voraussetzungen, um als Lehrtherapeut, Mentor und Supervisor von der OdA ARTECURA anerkannt zu werden.

Es nahmen 19 Personen an der Fortbildung per Zoom statt. Erfreulicherweise stellte sich wiederum Diana Ramette-Schneider vom Vorstand zur Verfügung, um Kollegen aus der Romandie bei Verständnis-Schwierigkeiten zu unterstützen. Herzlichen Dank für deine spontane Bereitschaft!

Susanne Bärlocher hat uns ihre Antworten zu den Fragen freundlicherweise zukommen lassen; zum Nachlesen und für diejenigen, die nicht teilnehmen konnten.

 

1a) QSK Qualitätssicherungs-Kommission

Wer hat Einsitz in der QSK OdA ARTECURA und qualifiziert Bewerber?

Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder der QSK ausgewählt? Für wie lange?

Antworten:

  • QSK ist ein vom SBFI vorgeschriebenes Organ mit Vertretern aller fünf Fachrichtungen
  • Gewählt durch den Vorstand der OdA ARTECURA
  • Amtszeit: Vier Jahre, Wiederwahl möglich
  • Hauptkriterien sind: Interesse an Berufspolitik und Prüfungsgestaltung, Mitglied eines Berufsverbandes der OdA ARTECURA, keine Schulen-Bindung, Integrität, Mittragen von demokratischen Entscheidungen, Durchmischung von angestellten und selbständigen KST, Sprachvertretung, eidg. Diplom

 

1b) Qualifizierungsgesuch allgemein

Voraussetzungen und Kriterien für ein Qualifizierungsgesuch bzw. für eine Requalifizierung in Lehrtherapie / Mentorat / Supervision

Wie sieht der administrative Weg aus? Wie viel kostet eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung?

Wie lange ist eine Qualifizierung gültig? Wie sieht eine Requalifizierung aus?

Kann man sich qualifizieren lassen, ohne die HFP gemacht zu haben?

Antworten:

  • Fachtitel gelten im Rahmen der Ausbildungen
  • Kunsttherapeutische Lehrtherapie und Mentorat basieren vor allem auf kunsttherapeutischer Erfahrung, Weiterbildung und Super- bzw. Intervision
  • Kunstorientierte Supervision verlangt zusätzlich eine Weiterbildung in kunstorientierter Supervision
  • Kunstorientierte Supervisionsausbildungen sind durch die QSK OdA ARTECURA reglementiert und auf der Website der OdA aufgeschaltet

Qualifizierungsprocedere allgemein:

  • Administrativer Weg: Formular Gesuchstellung oder Requalifizierung (Website OdA) ausfüllen, ausdrucken und einsenden mit allen geforderten Belegen
  • Kosten: CHF 200.00 (Qualifizierung und Requalifizierung)
  • Gültigkeit: Drei Jahre (Kalenderjahre, Einreiche-Datum: 31.07.xxxx vor Ablauf der Gültigkeit)
  • Im Moment noch ohne HFP möglich, dies wird sich ändern, es gilt Besitzstandswahrung

 

2) Lehrtherapie

Voraussetzungen, um sich als Lehrtherapeut qualifizieren zu lassen

Gilt die Anerkennung als Lehrtherapeut für alle Fachrichtungen (z.B. als Musiktherapeutin in der Maltherapie)?

Antworten:

Definition

  • Kunsttherapeutische Selbsterfahrung und Lehrtherapie ist obligatorischer Bestandteil der modularen Ausbildung an anerkannten Ausbildungsinstituten, die im Einzel- oder Gruppensetting stattfinden kann (Selbsterfahrung in der eigenen Methode und kann in der Schule im Gruppensetting angeboten werden).
  • Kunsttherapeutische Lehrtherapie ist ein auf die eigene Person rückbezogenes, angeleitetes und reflektiertes Handeln im künstlerischen Medium.
  • In der Lehrtherapie lassen sich die Auszubildenden auf einen kunsttherapeutischen Prozess in der Rolle der Klientel ein (die Lehrtherapie kann in einer anderen Fachrichtung absolviert werden).
  • Merkmal der kunsttherapeutischen Lehrtherapie ist der Switch, von den eigenen Problemen auf die Metaebene zu gehen und diese aus fachlicher Sicht eines Therapeuten anzuschauen. Der Lehrtherapeut erklärt immer wieder, was er macht und wieso. Dieser Vorgang kann nur mit gesunden Personen durchgeführt werden. Sobald ein Problem oder eine Krankheit diesen Switch von eigenen Problemen zu Schau auf der Metaebene stört, muss die Lehrtherapie abgebrochen und eine Therapie angefangen werden.
  • Der vorherige Punkt zeigt auf, wieso kunsttherapeutische Lehrtherapie nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden darf.

Rahmen

  • Die Lehrtherapie muss bei einem durch die QSK OdA ARTECURA anerkannten Lehrtherapeut erfolgen.
  • Ausbilder bzw. Lehrtherapeuten sorgen für Transparenz und Reflexion der Interventionen sowie des therapeutischen Prozesses.
  • Die minimale Sitzungszahl für kunsttherapeutische Selbsterfahrung und Lehrtherapie in Modul 4 beträgt 100 Stunden, davon werden in kunsttherapeutischer Lehrtherapie 20 Stunden im Einzelsetting absolviert.
  • Der Lehrtherapeut ist dem Ausbildungsinstitut gegenüber an die Schweigepflicht gebunden.
  • Der Auszubildende kann den Lehrtherapeut von der Schweigepflicht entbinden.
  • Die absolvierte kunsttherapeutische Selbsterfahrung und Lehrtherapie wird den Auszubildenden schriftlich bestätigt. Sie ist Bestandteil des Kompetenznachweises für Modul 4.
  • Die Lehrtherapie kann bei allen Fachtitelinhabern in allen Fachrichtungen erfolgen. Eine Beschränkung auf ausbildungsspezifisch empfohlene Personen ist unzulässig.
  •  

3) Mentorat

Welche Voraussetzungen braucht es für ein Mentorat?

In welchen Bereichen kann man als Mentor eingesetzt werden?

Antworten:

Definition

  • Mentorat in der Kunsttherapie ist die methodenspezifische, fachliche Begleitung Kandidierender der Höheren Fachprüfung Kunsttherapie im Praktikum. Mentoren arbeiten an der Schnittstelle zwischen Praktikums- oder sonstigem Einsatzort der Kandidierenden, der Ausbildung, der QSK OdA ARTECURA und den Kandidierenden. 
  • Sie betreuen und beurteilen Kandidierende bezüglich ihrer angehenden praktischen und theoretischen Berufsfähigkeit.
  • Sie stellen, zusammen mit weiteren Verantwortlichen und den Kandidierenden, das Erreichen der Praktikumsziele gemäss Modul 5 sicher.

Rahmen

  • Kunsttherapeutische Mentoren begleiten Kandidierende der Höheren Fachprüfung Kunsttherapie als kunsttherapeutische Mentoren in Modul 5 (Kunsttherapeutisches Praktikum).

 

4) Supervision

Welche Ausbildungen für Supervision sind von der QSK OdA ARTECURA anerkannt?

Ist eine Qualifizierung für Supervision möglich ohne Supervisions-Ausbildung?

Ist eine Qualifizierung für Supervision möglich, ohne dass die entsprechende Ausbildung von der QSK OdA ARTECURA akkreditiert ist? Welche Kriterien müssten dann erfüllt sein?

Werden Supervisionsstunden durch Supervisoren, die keine Akkreditierung durch die QSK OdA ARTECURA haben, anerkannt?

Antworten:

Definition

  • Kunstorientierte Supervision ist eine auf das Arbeits- und Berufsfeld des Kunsttherapeuten zugeschnittene, personenzentrierte Beratung durch ausgebildete und anerkannte kunstorientierte Supervisoren.
  • Sie fördert die Qualität kunsttherapeutischen Handelns durch Weiterentwicklung der therapeutischen und künstlerischen, der inter- und intrapersonalen Fähigkeiten der Beteiligten.
  • Sie arbeitet fallorientiert mit persönlichen, fachlichen und rollenbezogenen Aspekten im Spannungsfeld zwischen Stabilität und Wandel.
  • Sie bezieht künstlerische Methoden ein und bewegt sich auf der Wahrnehmungs-, Reflexions- und Handlungsebene.
  • Kunstorientierte Supervision bezieht den sozio-ökonomischen, den familiären und institutionellen Kontext des Supervisanden und der Klientel, die Besonderheiten des Fachgebietes, wie auch das künstlerische Medium mit ein. 
  • Durchführung in der eigenen Methode ist empfehlenswert, der kunstorientierte Supervisor macht häufig auch eine «Fachberatung»
  • Kunstorientierte Supervision umfasst insbesondere folgende Modalitäten:

1.  Die methodenspezifischen Interaktionen zwischen Klient, Werk und Supervisand
2.  Die Strategien und Interventionen des Supervisanden im Kontext der  Behandlung
3.  Die Beziehung zwischen Klient und Supervisand
4.  Die Haltung und Entwicklung des Supervisanden in der Therapeutenrolle
5.  Das professionelle Bündnis zwischen Supervisor und Supervisand
6.  Den persönlichen Prozess des Supervisors
7.  Die sozio-ökonomischen, familiären und institutionellen Rahmenbedingungen

Kunstorientierte Supervision verdeutlicht, bewegt und integriert diese Modalitäten mit kunsttherapeutisch-supervisorischen Mitteln.

Rahmen

  • Für die Zulassung zur HFP-KST sind mindestens 20 Kontaktstunden in kunstorientierter Supervision und mindestens zwei Fallbearbeitungen nachzuweisen.
  • Die Fallsupervision als Zulassungsvoraussetzung zur Höheren Fachprüfung muss durch kunstorientierte Supervisoren mit Fachtitel der OdA ARTECURA durchgeführt werden.
  • Die Fallsupervision bezieht sich auf eine Klientel ausserhalb des Praktikums. Sie kann ab dem letzten Drittel von Modul 4 oder nach der modularen Ausbildung erfolgen.
  • Wird die Fallsupervision während der Ausbildung durchgeführt, so darf weder die Klientenarbeit noch die Supervision zum Kontaktunterricht eines Moduls gerechnet werden.
  • Kunstorientierte Supervision kann im Einzel- oder im Gruppensetting erfolgen.
  • Der kunstorientierte Supervisor hat die Führung und die Verantwortung für die Struktur und die Prozessbegleitung.
  • Der kunstorientierte Supervisor arbeitet nicht direkt mit der Klientel, trägt jedoch für deren Begleitung und Wohlbefinden eine ethische Mitverantwortung im Rahmen der Sorgfaltspflicht.
  • Der kunstorientierte Supervisor ist an die Schweigepflicht gebunden.
  • Supervision darf nur zwischen Personen ab dem 2. Verwandtschaftsgrad durchgeführt werden.
  • Die Supervision kann bei allen Fachtitelinhabern in allen Fachrichtungen erfolgen. Eine Beschränkung auf ausbildungsspezifisch empfohlene Personen ist unzulässig. 
  • Qualifizierungs-Unterlagen sind auf der Website der OdA ARTECURA zu finden:
    https://www.artecura.ch/_tmc_daten/File/Fachtitel_ARTECURA_2020.pdf
  • Requalifizierungsunterlagen:
    https://www.artecura.ch/_tmc_daten/File/Requalifizierung_Fachtitel_ARTECURA_2020.pdf

Im Anschluss an die drei Themenbereiche wurde Zeit für Fragen gelassen, was rege genutzt wurde.  Dabei rückte auch die Frage nach einer Berufs-Haftpflicht-Versicherung in den Fokus, sowie die Registrierung mit der ED-Berufsnummer beim EMR. Dazu Informationen von Susanne Bärlocher.

Antwort:

  • Die OdA ARTECURA bietet in Zusammenarbeit mit der Mobiliar-Versicherung eine günstige Berufshaftpflichtversicherung an. Gegen eine Mailanfrage werden die Unterlagen versandt. Einige Kunsttherapeuten mit Fachrichtung Musiktherapie haben gegen eine Prämie von ca. 1% des Wertes ihre Musikinstrumente bei AXA oder Helvetia versichert. Die OdA ARTECURA erarbeitet momentan Möglichkeiten zum Ausbau der Versicherungsangebote für Mitglieder der Berufsverbände der OdA ARTECURA.
  • Eidg. dipl. Kunsttherapeuten mit Fachrichtung Musiktherapie müssen sich gegen eine kleine administrative Gebühr beim EMR für den eidg. Beruf (Registrierungs-Nummer: 233) registrieren lassen. Damit haben sie Zugang zu einer bevorzugten Behandlung seitens der grossen Krankenversicherer sowie der eigens für eidg. dipl. Kunsttherapeuten eingerichtet Abrechnungsziffer (1217) im T590

Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse, insbesondere Susanne Bärlocher für ihre wiederum kompetente Beantwortung der Fragen.

Pünktlich konnte die Zoom-Fortbildung nach 2 Stunden schliessen.

 

Im Namen der Fortbildungskommission: Doris Mäder-Güntner und Christa Steingruber

 

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