Bericht zur SFMT-Fortbildung vom 14. Nov. 2020

OdA ARTECURA und Höhere Fachprüfung (HFP-KST) – Neue Berufsanerkennung und/oder musiktherapeutische Identität auf dem Prüfstand?

 

Mit viel Vorbereitung und etwas Glück konnte die Fortbildung 2020 des Berufsverbandes am 14. November per Zoom doch noch durchgeführt werden. Das emotional hochbesetzte Thema der musiktherapeutischen Identität im neuen Umfeld der OdA ARTECURA, der sich der SFMT im Jahr 2018 angeschlossen hat, blieb trotz Verschiebung vom Frühling in den Herbst 2020 hochaktuell.

So versammelten sich dann auch um 10:00 schweizweit über 30 Musiktherapeuten zusammen mit den Referentinnen und Organisatorinnen um ihre Bildschirme zum grossen Zoom-Treffen. Ein Novum in der Geschichte des Berufsverbands.

Christa Steingruber waltete umsichtig als „Host“, während Diana Ramette-Schneider simultan die ganze Fortbildung äusserst kompetent vom Deutschen ins Französische übersetzte. Nachdem Jacqueline Stohler die Teilnehmenden begrüsst und wichtigste Ablaufhinweise und Zoom-Handhabungstipps gegeben hat, startet die Fortbildung pünktlich mit einem ersten Referat.

Bettina Kandé-Staehelin, angestellt und freiberuflich als Musiktherapeutin tätig, sowie Dozentin an der ZHdK, berichtet über ihre Erfahrungen mit der Höheren Fachprüfung Kunsttherapie (HFP-KST). In ihrem Erfahrungsbericht betont sie die vorangegangene persönliche Auseinandersetzung mit der neuen berufspolitischen Situation: die Enttäuschung und Frustration, das Abwägen und schliesslich das Überwinden der inneren Widerstände. Nachdem sie sich entschieden habe, sich zur HFP anzumelden, habe sie es einfach entsprechend den Vorgaben gemacht. Zur Vorbereitung auf die Prüfung habe sie aus verschiedenen Arbeitsbereichen möglichst unterschiedliche Fälle ausgesucht und diese entsprechend dem HFP-Leitfaden schriftlich durchgearbeitet. Dabei habe sie fachliche Grundlagen zum Repetieren auf Karteikarten nochmals festgehalten.

Problematisch fand sie, dass sie die Prüfungsunterlagen erst einen Monat vor dem Prüfungstermin erhalten habe. So sei das gezielte Vorbereiten auf die Prüfung nebst dem normalen Berufsalltag recht anspruchsvoll und dicht gedrängt gewesen. Die Prüfung selber, sowohl die schriftliche als auch die praktische, sei in angenehmer, wohlwollender Atmosphäre über die Bühne gegangen. Das lange Schreiben, das Fokussieren bei der schriftlichen Prüfung sei allerdings recht anstrengend und das mehrmalige Hängenbleiben des Computers zusätzlich stressig gewesen. Es sei aber immer schnell jemand gekommen, um die Computerprobleme zu beheben. Die praktische Prüfung habe ihr schliesslich Spass gemacht: die Schauspieler hätten so gut gespielt, dass sie manchmal vergessen habe, dass alles „nur“ gespielt sei. Die Reduktion vom Arbeitsmaterial auf einen Instrumentenkoffer ist für alle Musiktherapeuten irritierend. Bettina berichtet, sie habe einen Einkaufswagen vollgepackt mit für sie persönlich wichtigen Instrumenten, die klanglich und sensorisch unterschiedliche Bereiche abdeckten. Zudem habe sie ihr Handy plus einen Lautsprecher, nach vorgängiger Absprache mit OdA ARTECURA, mitnehmen dürfen, um bei Bedarf Musik abspielen zu können, und Stimme und Körper habe man ja als Musiktherapeutin auch immer als „Instrumente“ dabei…

Zurück im Berufsalltag mit bestandener HFP und dem neuen Titel „Kunsttherapeutin mit eidgenössischem Diplom, Fachrichtung Musiktherapie“ habe sich für sie nicht viel verändert. Das freiberufliche Abrechnungsprozedere sei gleich geblieben und in der Klinik habe sich das Anstellungsverhältnis auch nicht verändert. Ihre Klinik sei aber daran interessiert gewesen, dass eine Person aus dem Musiktherapie-Team die HFP absolviere. Entsprechend sei sie finanziell unterstützt worden.

Nach Bettinas Ausführungen werden einige Detail-Fragen von Fortbildungsteilnehmerinnen gestellt.

Als zweite Referentin kommt Christa Stirnimann ins Bild. Sie ist u.a. dipl. Pflegefachfrau und zertifizierte Musiktherapeutin FMWS mit Branchenzertifikat der OdA ARTECURA. Von 2002 - 2017 hat sie bei der CSS Versicherung in verschiedenen Funktionen als Fachspezialistin und Ressortleiterin gearbeitet und kennt sich daher sehr gut aus bezüglich des Abrechnungs-Systems der Krankenkassen für komplementärmedizinische Leistungen. Sie stellt ihre Ausführungen unter den Titel: „Was für mich als Musiktherapeut wichtig sein könnte: Mögliche Absichten der Krankenversicherer“.

Christa Stirnimann startet mit einer eindrücklichen Übersicht, die aufzeigt, dass 25'000-30'000 freiberuflich tätige Therapeuten mit 200 verschiedenen Methoden in 4 Dachverbänden (eine davon die OdA ARTECURA) zusammengeschlossen bei ca. 90 Krankenversicherern (mit ihren entsprechend 90 Versicherungsprodukten) in 26 Kantonen schweizweit mit einem einzigen überall gleichen Rechnungsformular abrechnen…. Dazu gehört auch die verhältnismässig kleine Gruppe freiberuflich tätiger Musiktherapeuten mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen. Christa Stirnimann erläutert, dass für das Abrechnen mit Krankenkassen für freiberuflich tätige Musiktherapeuten derzeit zwei Registrierungsmöglichkeiten bestehen: ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin, seit 1991) und EMR (Erfahrungsmedizinisches Register, seit 1999). Die Registrierung in einer der beiden Organisationen ist Garant für die Krankenkassen, dass die gewünschten Qualitätsansprüche erfüllt werden. Sowohl bei der ASCA als auch beim EMR gibt es derzeit vier unterschiedliche Abrechnungsziffern für Musiktherapeuten. Christa Stirnimann schätzt die Situation so ein, dass längerfristig eine Abrechnungsvereinfachung und höhere Tarife zugunsten der Musiktherapeuten mit Eidgenössischem Diplom, d.h. Musiktherapeuten, welche die Höhere Fachprüfung absolviert haben, stattfinden werde. Sie meint, aus Sicht der Krankenkassen spiele der Master (MAS) keine Rolle. Derzeit seien die Krankenkassen daran, neue Versicherungsprodukte zu entwickeln. Diese neuen Versicherungsprodukte würden voraussichtlich in ca. 2-3 Jahren von den Krankenkassen angeboten werden. In den Versicherungsprodukten wird geregelt, welche Methoden und welche Therapeuten anerkannt werden, sowie der Leistungsumfang festgelegt.

Eine zweite Schiene läuft über die Kantone, welche die Berufsausübungsbewilligungen vergeben. Da habe sich das Eidgenössische Diplom nach bestandener HFP bereits weitgehend durchgesetzt. Aktuell befänden wir uns in einer Übergangszeit, in der auf noch unklare Zeit hinaus eine Besitzstandswahrung gelte. Christa Stirnimann vermutet, dass nach dieser Übergangszeit in Zukunft nur noch zwei unterschiedliche Tarife bei den Krankenkassen abgerechnet werden können: mit Branchenzertifikat (nach abgeschlossener anerkannter Musiktherapie-Ausbildung ohne Berufserfahrung) und mit dem Eidgenössischen Diplom (nach bestandener HFP).

Das würde bedeuten, dass es sich insbesondere für Musiktherapeuten, die noch viele Jahre Berufsleben vor sich haben, lohnen würde, die Höhere Fachprüfung abzulegen.

Nach den Ausführungen von Christa Stirnimann werden sehr viele Fragen von den Zuhörenden gestellt: hauptsächlich Fragen zum Branchenzertifikat, zur Besitzstandswahrung, sowie zur Relevanz des Eidgenössischen Diploms für angestellte Musiktherapeuten. Im nachfolgenden Interview mit Susanne Bärlocher werden die meisten dieser Fragen beantwortet.

Susanne Bärlocher, Leiterin der Geschäftsstelle OdA ARTECURA und Leiterin des Prüfungssekretariats HFP-KST (Höhere Fachprüfung Kunsttherapie) stellt sich im dritten Teil des Fortbildungsanlasses den vorbereiteten Fragen der Interviewerinnen Doris Mäder und Christa Steingruber vom Fortbildungs-Team des SFMT. Da die Zeit nicht gereicht hat, alle, teils sehr komplexen Fragen vollständig zu beantworten, bzw. noch neue Fragen gestellt wurden, hat Susanne Bärlocher uns freundlicherweise im Nachhinein eine schriftliche Version zukommenlassen, die hier wörtlich eingefügt wird. Die Fragen sind themenmässig in 6 Bereiche eingeteilt.

 

Antworten von Susanne Bärlocher, Utzigen, 20.11.2020; kursiv

1. Integration SFMT: Wie läuft die Integration des SFMT in die OdA ARTECURA aktuell?

- Was wurde bis dato umgesetzt?

  • Mit Rahel Roth vertreten im Vorstand der OdA ARTECURA seit DV (Delegiertenversammlung) 2020
  • Mit Ursula Wehrli Rothe vertreten in der QSK (Qualitätssicherungskommission) der OdA ARTECURA ab Dez. 2020
  • Expertinnen und Experten für die HFP-KST seit Juni 2020
  • Mitarbeit am Qualifikationsprofil «Fachrichtung Musiktherapie» im 2018
  • Der SFMT ist seit 2018 auf der Website der OdA ARTECURA aufgeschaltet
  • Therapeuten aufgeschaltet auf der Therapeutenliste der OdA ARTECURA, möglich seit 2018
  • Workshopleiter und Referenten an den jährlichen Herbsttagungen seit 2016
  • Mit Artikeln in der Zeitschrift ENSEMBLE vertreten seit 2019

- Was steht an?

  • Vermehrte Identifikation mit der OdA ARTECURA und dem Beruf «Kunsttherapie mit Fachrichtung» einiger SFMT-Mitglieder

-> Die OdA ARTECURA zieht ein positives Fazit: Brücken sind entstanden, Beziehungen entstehen oder werden gefestigt, Zusammenarbeit findet je länger je mehr auf allen Ebenen statt

2. HFP-Prüfung

- Wie gross ist die Nachfrage der Upgrade-MAS-Absolventen der ZHdK?

  • Grosse Nachfrage

- Bis wann gelten die Übergangs-Bestimmungen für die Upgrade-Master-Absolventen? Wie wird organisatorisch damit umgegangen?

  • Bis am 30.06.2022 muss die HFP absolviert sein
  • Einreichen des Zulassungsordners bis spätestens 31.03.2021
  • Zulassungserteilung bis spätestens 30.06.2021
  • Dank des Prüfungsdesigns können zu den schon publizierten Prüfungsterminen noch weitere eingefügt werden

- Gebühren: Die Prüfung kostet CHF 1800.-. Wofür wird diese Summe verwendet und wie setzt sie sich zusammen? Prüfungsgebühren inkl. bzw. exkl. Abschlussarbeit?

Seit einem Jahr sind nur noch drei schriftliche und zwei praktische Fälle zu bearbeiten: Hat dies Auswirkungen auf die Prüfungsgebühren?

  • CHF 1800.- für Verbandsmitglieder, für Nicht-Mitglieder CHF 2600.- (während der Übergangsregelung muss eine Verbandsmitgliedschaft bestehen)
  • Kosten für alle Kandidierenden gleich, keine weiteren Rabatte

-> Zu Beginn waren die Gebühren CHF 3200.- für Mitglieder bzw. 4000.- für Nicht-Mitglieder

  • Prüfungsanlass generiert praktisch nur Gesamtkosten pro Anlass, teilweise proportional zur Anzahl Kandidierender, aber praktisch keine variablen Kosten pro Prüfungsteil à ersichtlich aus Prüfungsdesign.
  • Experten sind proportional zur Anzahl der Kandidierenden erforderlich, nicht proportional zu den Prüfungsteilen.
  • Dasselbe gilt für die Prüfungsräume, das Prüfungssekretariat, die Prüfungsleitung, usw.
  • Welche Fachrichtung bei einer Prüfung hauptvertreten ist, spielt keine Rolle.
  • Jeder Prüfungsanlass ist hoch defizitär; das Defizit wird durch das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) geprüft und ggf. bis max. 60% der Kosten ausgeglichen.
  • Nach dieser Logik müsste die Prüfung für eine übervertretene Fachrichtung mehr kosten (davon wird natürlich abgesehen).

- Bewertung: Wer wertet den schriftlichen Teil der HFP aus und nach welchen Beurteilungskriterien?

  • Jeder Prüfungsteil wird von 2 Experten – 1 aus der Fachrichtung (nicht Methode!) und 1 wenn möglich fachfremden Experten – ausgewertet.
  • Experten prüfen nach Kriterien und Indikatoren.
  • Experten kennen die den Indikatoren hinterlegten Punktzahlen nicht und können somit unbefangen hinsichtlich eines Bestehens oder Nicht-Bestehens die Prüfungsleistung bewerten.

- Auf Grund welcher Beurteilungskriterien hat der Absolvent die Prüfung bestanden oder nicht bestanden?

  • Bewertung eines jeden Prüfungsteils mit A – B oder C:
  • A = 80 – 100%
  • B = 60 – 79%
  • C = bis 59% (nicht bestehen des Prüfungsteils)
  • Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann maximal 2x wiederholt werden.

- Welche Möglichkeiten hat ein Absolvent bei Nichtbestehen der Prüfung?

  • Ein C-Gespräch wird seitens der Prüfungsleitung angeboten, anschliessend hat der Kandidierende folgende Möglichkeiten:
  • - Wiederholung des Prüfungsteils / der Prüfungsteile
  • - Nichts unternehmen
  • - Rekurs beim SBFI (hat schriftlich zu erfolgen)

-> Seit 2010 gab es einen Rekurs, welcher vom Rechtsdienst des SBFI zu Gunsten der QSK OdA ARTECURA entschieden wurde.

Seit dem 2.11.20 findet an den Hochschulen Corona-bedingt Fernunterricht statt und Prüfungen wurden ausgesetzt. Fällt die Prüfung der OdA ARTECURA als Höhere Fachprüfung ebenfalls unter diese Regelung? Oder finden weiterhin Prüfungen statt?

  • Die Prüfungen finden unter Schutzkonzept regulär statt (angekündigte Prüfungen dürfen gem. SBFI durchgeführt werden).

Die sieben Qualitätsmerkmale der HFP-KST:

  1. Zuverlässig
    Durch weitgehende Vermeidung mündlicher Prüfungsteile
  2. Objektiv
    Mehrere Experten in verschiedenen Situationen
  3. Fair
    Einzelne Prüfungsteile können bei Nichtbestehen wiederholt werden.
  4. Vom SBFI anerkannt – „faszinierendes“ Design im Spagat der Prüfung von „Softskills“ mittels einer hoch strukturierten Prüfung.
  5. Statistische Analyse der Trennschärfe und Reliabilität jedes Prüfungselements
  6. Bewährt – erst 1 (abgewiesener) Rekurs bei 48 Prüfungsanlässen mit fast 400 Kandidierenden
  7. Anonymisiertes Feedback seitens der Kandidierenden

3. Experten

- Bis Ende 2019 waren nur Experten der anthroposophischen Musiktherapie-Richtung im Prüfungs-Gremium: Wie werden Experten anderer Musiktherapie-Richtungen rekrutiert?

  • Aufgrund einer Bewerbung oder Berufung
  • Einreichen der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Abschlussdokumente) inkl. Motivationsschreiben

- Welche Voraussetzungen muss ein potentieller Experte erfüllen?

  • Eidgenössisches Diplom in Kunsttherapie mit Fachrichtung
  • Berufserfahrung
  • Gute Vernetzung im Berufsfeld
  • Erwachsenenbildnerische Kompetenzen wünschenswert
  • Verständnis für wissenschaftliche Fragestellungen in der KST wünschenswert
  • Persönliche Eignung (Teamfähigkeit)

-> Expertenschulung hat stattgefunden, SFMT-Experten sind im Einsatz und dadurch können weitere HFP bei Bedarf angeboten werden.

4. Namensgebung des Diploms

- Wie nennt sich fortan eine Person mit dem Diplom „Eidg. Diplom Kunsttherapie Fachrichtung Musiktherapie“? Auf Deutsch / auf Französisch?

Die Diplominhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

Kunsttherapeut mit eidgenössischem Diplom

Fachrichtung

  • Bewegungs- und Tanztherapie
  • Drama- und Sprachtherapie
  • Gestaltungs- und Maltherapie
  • Intermediale Therapie
  • Musiktherapie

Art-thérapeute avec diplôme fédéral

Spécialisation

  • Thérapie par le mouvement et la danse
  • Thérapie par le drame et la parole
  • Thérapie à médiation plastique et visuelle
  • Thérapie intermédiale
  • Musicothérapie

- Wie heisst das Diplom korrekt auf Deutsch / auf Französisch?

  • Eidgenössisches Diplom

-> Begriff «Diplom» zeigt an, dass es sich um den höchst möglichen Abschluss im Bereich Tertiär B handelt (gem. Schweizer Bildungssystematik)

  • Diplôme fédéral

- Der Begriff Kunsttherapie wurde bis jetzt für die Fachrichtung Maltherapie verwendet. Warum wurde der Begriff Kunsttherapie und nicht z.B. Kreativtherapie gewählt?

  • Forderung des BBT (neu SBFI) im 2006 war, dass sich die Fachrichtungen in einem Beruf mit einem Titel zusammenschliessen
  • Der übergeordnete Titel wurde ab 2006 ausführlich diskutiert und nach umfangreichen Vernehmlassungen in allen Mitgliedsverbänden beschlossen
    •  Ohne Zusammenschluss kein Beruf
    •  Konsens der mitarbeitenden Verbände und Schulen (z.B. ist ein Berufstitel «eidg. dipl. Künstlerische Therapeutin», analog zu «Arts Therapist» versus «Art Therapist» wegen des Adjektivs nicht möglich. Siehe: «Heilkunst». Viele Therapeuten empfinden sich als künstlerisch, das wäre also kein Alleinstellungsmerkmal)
    • Aus diesem Grund: Fachrichtung angeben

5. Berufliche Auswirkungen des Titels eidg. Diplom Kunsttherapie Fachrichtung Musiktherapie?

- für Arbeiten an Institutionen?

  • HFP wird je länger je mehr zum Qualitäts-Standard
  • Ziel ist die Vergleichbarkeit zu anderen Berufen im Gesundheitswesen
  • Die OdA ARTECURA ist seit Herbst 2019 in einem Strategieprozess 2020 - 2028

-> Lohneinstufung nur dank «Beruf» möglich

- für freiberufliches Arbeiten?

  • Krankenversicherer setzen bei allen Berufen der Zusatzversicherung auf den eidgenössischen Berufs-Abschluss
  • Qualitätsanspruch seitens der Krankenversicherer
  • Vergleichbares Ausbildungsniveau der Ausbildungen z.Hd. der HFP-KST

-> Weg von Methoden hin zu Berufen

    • Krankenversicherer stellen die eidg. dipl. Kunsttherapeuten mit Fachrichtung besser:
    • - Monetär - auf ihren Therapeutenlisten (Suchfunktion, etc.)
    • - in Bezug auf Berichtseinforderung - in ihren Produkten
    •  Methodennummern werden eher früher als später geschlossen (langjährige Besitzstandswahrung – in Verhandlung durch die OdA ARTECURA)
    •  Ab 01.01.2021 eine Registrierungsnummer für alle eidg. dipl. Kunsttherapeuten mit Fachrichtung
    • Krankenversicherer sehen eine deutlich bessere Qualität der Berichte von eidg. dipl. Kunsttherapeuten mit Fachrichtung
    •  Kunsttherapeuten haben in der Regel höhere Fallkosten als Komplementärtherapeuten, welche sich aber begründen lassen (häufig multimorbide Klientel)
    •  Krankenversicherer stehen der Kunsttherapie positiv gegenüber

6. Branchenzertifikat

- Was ist ein Branchenzertifikat (BZ)?

  • Das Abschlussdokument auf dem Weg zur Höheren Fachprüfung
  • Abgabe: An Studierende, welche eine anerkannte Ausbildung nach den aktuellen Reglementen durchlaufen haben

- Welchen Stellenwert hat das Branchenzertifikat in Bezug auf Krankenkassen und Institutionen?

  • Für die Branchenzertifikate mit Fachrichtung gibt es eigene Methodennummern
  • Inhaber eines BZ werden in der Hierarchie von den Krankenversicherern zwischen Methoden- und ED-Inhaberinnen gewichtet
  • Für BZ und Diplom wird durch die OdA ARTECURA in den Institutionen Werbung gemacht

- Aus welchen Gründen haben die Upgrade-MAS-Absolventen das Branchenzertifikat nicht erhalten?

  • Die MAS-Abgänger erhalten alle Modulzertifikate und können direkt die Höhere Fachprüfung absolvieren
  • Die rückwirkende Ausstellung eines BZ vor den Zeitpunkt der Anerkennung einer Ausbildung ist ausgeschlossen. Auch die Abgabe bei Kompetenznachweis über AfL (Anrechnung fremder Lernleistungen) ist ausgeschlossen

 

Nach dem Interview mit Susanne Bärlocher wurde eine viertelstündige Pause eingelegt.

Um 12:15 versammelten sich schliesslich alle Teilnehmenden nochmals zur Schlussdiskussion unter der Leitung von Astrid Lorz-Zitzmann.

Als Einleitung in die Diskussion zeichnet Astrid Lorz-Zitzmann ein Bild aus der Vogelperspektive: Sie spult 20 Jahre zurück und sieht die berufspolitische Situation wie viele kleine Teiche (Berufsverbände), die abgegrenzt voneinander Biotope mit eigenen Fischsorten züchteten. Das heutige Bild zeige hingegen einen grossen Teich (4 Dachverbände, 1 davon die OdA ARTECURA, darin enthalten der SFMT), in dem nun viele verschiedene Fische herumschwimmen, auch das „Musiktherapie-Fischchen“. Dieser grosse Change-Prozess musste und müsse immer noch bewältigt werden. Damit gibt sie das Bild mit einer Frage an die drei Referentinnen weiter: wie könnte das Bild in den nächsten 5-10 Jahren aussehen? So unterschiedlich die Antworten und Bilder ausfallen, so einheitlich ist herauszuhören, dass der begonnene Austausch auf allen Ebenen intensiv weitergehen soll, damit bei Verhandlungen mit Bund, Kantonen und Krankenkassen mit grösserem Gewicht und gemeinsamer Stossrichtung eine gute qualitative Berufsanerkennung und entsprechende Lohnrelevanz erreicht werden kann.

Nach den Referentinnen gibt es von Seiten der Teilnehmenden viele unterschiedliche, sehr engagierte Wortmeldungen. Insbesondere die Nichtanerkennung des MAS, der international fast überall anerkannt, teils auch Voraussetzung für Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten ist (die ebenfalls oft international aufgegleist sind), wird kritisch diskutiert. Auch die teils wenig transparenten Prüfungskriterien bei der HFP geben Anlass zu Diskussion. Es ist selbst am Computer spürbar, wie engagiert, bewegt und konzentriert alle dabei sind.

Schliesslich beendet Astrid Lorz-Zitzmann die Diskussion pünktlich mit einem treffenden Schlussbild: Sie ‘sieht’ einen grossen Teich aus der Vogelperspektive; viele verschiedene Fischschwärme tummeln sich darin, schliessen sich manchmal zusammen oder schwimmen in ähnlicher Richtung, bewegen sich, bleiben aber ihrem Fischschwarm verbunden.

 

Christine Erb und Doris Mäder

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