Einführung des Tarifs 590, einheitliche Abrechnungen für ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG, gültig ab 1. Januar 2017

Die selbständig erwerbenden MusiktherapeutInnen, die bei der ASCA (schweiz. Stiftung für Komplementärmedizin) und im EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) registriert sind, haben im Dezember 2016 von diesen beiden Organisationen ein Schreiben erhalten, in dem sie von Änderungen in der Verrechnung der Leistungen und Tarifen erfahren haben. Ab dem 1. Januar 2018 wird diese neue Aufschlüsselung der Tarife obligatorisch sein. Die neue Methode der Verrechnung der komplementärmedizinischen Leistungen VVG tritt schon ab dem 1. Januar 2017 in Kraft, damit während einem Jahr die neue Methode geprüft werden kann. Eine Gruppe von Krankenkassen (CSS, CONCORDIA, HELSANA, GROUPE MUTUEL, SANITAS, SWICA und VISANA) hat in Zusammenarbeit mit Fachverbänden diesen Tarif 590 ausgearbeitet.

Ziel des Tarifs 590 ist es, Zitat: eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Der Tarif 590 listet Therapien, Verrichtungen und Techniken auf und ordnet ihnen Abrechnungsziffern zu. Er dient der einheitlichen Benennung der von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen, beinhaltet jedoch keine Preise und sagt nichts über die Vergütung der Leistungen durch die Versicherer aus.

Der Tarif der Leistungen ist also im Tarif 590 nicht festgelegt. Der als Beispiel im Dokument genannte Stundentarif beläuft sich auf CHF 120.- für 1 volle Stunde (60 Min.), für Musiktherapie übernimmt z.B. HELSANA jedoch einen Stundentarif von bis zu maximal CHF 144.-.

Der Tarif 590 wird alle TherapeutInnen betreffen, die in der empirischen Komplementärmedizin tätig sind, egal, ob sie bei ASCA, EMR oder in einem Fachverband registriert sind.

Weitere Informationen finden sich unter https://www.sasis.ch/de/Entry/DocumentEintrag/DocumentFile?documentId=19932
 

Vom SFMT vorgeschlagene Richtpreise für individuelle Musiktherapie

Der vom SFMT vorgeschlagene Stundentarif variiert zwischen CHF 120.- und CHF 144.-, je nach Ort der Praxis und Erfahrung des Therapeuten. 5 Min. Musiktherapie können also zwischen CHF 10.- und CHF 12.- verrechnet werden. 

Mit freundlichen Grüssen

Anne Bolli Lemière                                                                                                                     Übers. DH

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