Praktisches zum Tarif 590

Der Tarif 590 – das Verrechnungssystem, das von den Komplementärkassen Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Swica und Visana verlangt wird – beinhaltet für die Musiktherapeutin ein paar Knacknüsse.

Organisationen wie ASCA oder EMR schlagen den Freischaffenden Weiterbildungstage und spezielle Rabatte für Kauf oder Miete der verschiedenen Verrechnungssoftware vor; oder aber – wie es die Ärztekasse tut – die Kassen schlagen vor, für einen fixierten Prozentsatz der den Patienten verrechneten Summe die Abrechnung an Stelle der Therapeutin zu übernehmen.

Die Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM) schlägt vor, sich eine Verrechnungssoftware anzuschaffen, vor allem, wenn man viele Patientinnen hat. Dabei muss man wissen, dass jedes Patientendossier jedes Jahr auf ein neues Jahresformular übertragen werden muss, was einige Zeit in Anspruch nimmt. OdA AM stellt eine Liste der verschiedenen Verrechnungssoftware zur Verfügung, jedoch ohne jeglichen Kommentar. Die Liste ist nicht einfach zu lesen und das Finden von angekündigter kostenloser Software schwierig…

Viele Therapeutinnen sind deshalb der Ansicht, dass die Verrechnung mehr als kompliziert ist und dass man das von ASCA und EMR vorgeschlagene PDF-Formular nicht einfach so benützen und ausfüllen kann. Es ist aber so, dass es eigentlich keine Verrechnungssoftware braucht, ausser man arbeitet mit einem MAC.

Tatsächlich können die Macbenutzerinnen das Formular nicht ausfüllen und müssen eine Software verwenden (Inkompabilität mit dem ADOBE-System, welches das Formular öffnet). Um dieses Problem zu umschiffen lade ich Euch ein, die FAQs zu lesen, die auf der EMR-Seite zu diesem Thema stehen: https://www.emr.ch/fragen-und-antworten/index.las?h=2116#r

Es scheint also, dass die Gratissoftware «Light» von Praxsys www.praxsys.ch sowohl für MAC- wie für PC-Benutzerinnen funktioniert. Allerdings bleiben die ethischen Probleme zum Datenschutz und deren Aufbewahrung im Internet damit bestehen.

Schon 2015 hat Herr Berset – ehemaliger Direktor von ASCA – an einer Weiterbildung der Sozialversicherungen vom Aufbewahren der Patienteninformationen im Internet abgeraten, geschweige denn, diese in einer Dropbox oder Cloud zu deponieren...

Die Datenschutzfrage und die diesbezügliche Verantwortung bei auftauchenden Problemen ist also sehr ernst zu nehmen. Der SFMT bemüht sich, diese Frage weiter zu verfolgen. Falls jemand von euch in dieser Beziehung schon Erfahrung gesammelt hat, sind wir froh über jede Information.

Bis diese ethischen und rechtlichen Fragen geklärt sind, mache ich den Vorschlag, sich einen einfachen und billigen PC anzuschaffen und darauf Verrechnungen mit PDF-Formular und alles, was die Patientinnen betrifft zu deponieren, das jährliche neue Formular inklusive, auch wenn es etwas Zeit braucht.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Angaben etwas habe helfen können, sich im Dschungel der Tarif 590-Formulare und deren Aufbewahrung zurecht zu finden.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzlich

Anne Bolli, Übers. DH

 

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