Bericht IV - Pro Infirmis
Gute Nachricht aus dem Bereich Menschen mit Behinderung
Pro Infirmis, die grösste Schweizer Behindertenorganisation, arbeitet seit dem 1. Juli 2017 mit dem EMR zusammen. Betroffene Menschen können nun von Pro Infirmis eine Unterstützung für ihre erfahrungsmedizinischen Behandlungen beantragen.
Vorausgesetzt werden dafür folgende Bedingungen:
· Behinderung (IV-Rente, Taggelder)
· Bedürftigkeit (misst sich an den Richtlinien der Ergänzungsleistungen)
· ärztliche Verordnung
Nach Erfüllung der drei Punkte wird überprüft, ob die verschriebene Therapie auf der Liste der vom EMR akzeptierten Methoden steht und ob die Therapeutin beim EMR registriert ist. Wichtig ist, dass nicht die Therapeutin, sondern die Patientin selber ihren Antrag bei der kantonalen Sozialberatung von Pro Infirmis stellt.
Diese Vereinbarung bedeutet einen Schritt hin zu mehr Anerkennung für Menschen mit einer Behinderung. Der Weg zur anerkannten Hilfe ist jedoch noch mit viel Steinen bespickt. Hoffen wir, dass viele Betroffene davon profitieren können… auch von Musiktherapie!
Bitte meldet uns Eure guten und schlechten Erfahrungen in Bezug auf Unterstützung der Patientinnen durch Pro Infirmis. Herzlichen Dank im Voraus!
Mehr Info unter
com.emr.ch/newsletter/randb.las
Anne Bolli-Lemière, Übers. DH
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