Stellungnahme der Ethikkommission zur Online-Agenda

Liebe Leser
Wie im letzten Newsletter angekündigt, haben wir die Ethikkommission unseres Verbandes um eine Stellungnahme bezüglich der neuen Vorschläge der SWICA-Krankenkasse gebeten.

Wir bedanken uns herzlich bei den Mitgliedern dieser Kommission, ihre Antwort publizieren wir im untenstehenden Text.

Antwort der EK-SFMT an den Vorstand zur Frage der Nutzung einer Online-Agenda der SWICA-Krankenversicherung durch die MT

Das Thema Online-Datenschutz, insbesondere im Pflegebereich, geht weit über den Bereich der SFMT und der Musiktherapeuten hinaus.

Die Informatiktechnologie im Allgemeinen und im Gesundheitswesen im Besonderen ist heute eine Realität, und ihre Nutzung kann nicht verboten werden. Insbesondere in der Medizin werden Daten innerhalb von Institutionen und bei der Rechnungsstellung ausgetauscht.

Im Falle des Onlineagenda-Angebots von SWICA scheinen es nur Daten zur Terminvereinbarung zu sein, wie z.B. nur Nachnamen, Vornamen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Es geht nicht um Diagnose- oder Inhaltsinformationen. Diese Informationen sollten sich ohnehin im Besitz von SWICA befinden, da es sich nur um ihre Versicherungsnehmer handelt.

Die direkte Abrechnung durch SWICA bietet nicht weniger Vertraulichkeit als die indirekte Abrechnung, da die Rechnung der komplementärmedizinischen Therapeuten nur den Code der verwendeten Methode, die Anzahl der Sitzungen und deren Preis enthält.

In der September-Ausgabe 2019 der "Kunsttherapie Nachrichten" informiert uns ARTECURA, dass sie sich dieser Thematik angenommen hat und sich bereits über CAMsuisse in Verhandlungen mit den Versicherern befindet. Sie verurteilt die Absprachen zwischen bezahlten Softwareanbietern und Versicherern und die Tendenz, Therapeuten immer mehr von der Versicherung abhängig zu machen.

Auf ethischer Ebene, im Rahmen der Musiktherapie, findet es die EK interessant, die Bedeutung der Online-Terminbuchung durch Patienten zu hinterfragen:

·         Was ist mit dem ersten direkten Kontakt zwischen Musiktherapeut und Patient? Empfängt ein Musiktherapeut einen neuen Patienten in seiner Praxis, ohne vorher einen mündlichen oder schriftlichen Austausch (E-Mail) gehabt und allgemein beurteilt zu haben, um welches Anliegen es sich handelt?

·         Werden in einem Therapieprozess Termine gemeinsam zwischen Patient und Musiktherapeut vereinbart oder werden sie auf alleinigen Wunsch des Patienten entschieden, wie es bei einer Online-Agenda der Fall ist? Sind die Räumlichkeiten für die Sitzungen nicht auch Teil der Therapiebeziehung?

Aus diesen Überlegungen ergibt sich folgendes:

·         Ob eine tragende und gut funktionierende Therapiebeziehung zustande kommt und in welcher Frequenz die Therapie durchgeführt wird, muss im Ermessen des Musiktherapeuten liegen und soll nicht ausschliesslich durch die „Online-Agenda“ vorgegeben werden.

·         Es ist die Pflicht der Therapeuten, alle Vorkehrungen zu treffen, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten und nicht mehr als unbedingt notwendig online zu stellen. Keine Informationen über Diagnose oder Sitzungsinhalte sollten online veröffentlicht werden, oder dann nur mit den höchsten Sicherheits- und Vertraulichkeitsvorkehrungen und mit der erklärten Einwilligung des Patienten.

  • Die EK empfiehlt, dass ARTECURA sich weiterhin mit diesem Thema befasst, da es Teil der Berufspolitik der komplementär-therapeutischen Berufe ist.
  • Sie macht die SFMT-Mitglieder auf die Existenz von kostenloser und von Versicherungs-gesellschaften unabhängiger Abrechnungssoftware aufmerksam, die vom EMR zur Verfügung gestellt wird und auf ihrer Website zu finden ist.

 

Im Namen der Ethik-Kommission des SFMT
Nicole Droin, Präsidentin
Genf, November 2019

 

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