Nachrichten aus der Berufspolitik

Liebe Mitglieder

Wie im GV Protokoll 2018 schon zu erfahren war, hat sich die diesjährige SFMT-Mitgliederversammlung im März für einen Beitritt zu ARTECURA entschieden. Nachdem es trotz mehrjähriger intensiver Verhandlungen (inklusive auf Bundesebene SBFI[1]) nicht möglich war, eine schweizerische Berufsanerkennung für den Hochschulabschluss Klinische Musiktherapie MAS ZFH zu erlangen, hat der SFMT sich zu diesem Schritt entschieden. Rückwirkend seit dem 1. März 2018 sind wir nun offiziell Mitglied des Dachverbands der Schweizer Kunsttherapieverbände OdA ARTECURA. Die Delegiertenversammlung der OdA ARTECURA muss diesen Entscheid am 8. März 2019 noch bestätigen, was jedoch eine reine Formsache ist.

ARTECURA ist seit 2011 vom SBFI beauftragt, die Höhere Fachprüfung zum Dipl. Kunsttherapeut/ Kunsttherapeutin ED, Fachrichtung Musiktherapie abzunehmen. Dieser Kunsttherapie-Abschluss wird im Schweizerischen Berufsregister aufgeführt und ist aktuell die einzige Möglichkeit für uns MusiktherapeutInnen, zu einer offiziellen Berufsanerkennung zu gelangen. Da eine solche bei Krankenkassenvergütung oder Neuanstellungen in Institutionen zunehmend verlangt wird, empfiehlt der SFMT seinen Mitgliedern, die in eigener Praxis arbeiten oder all denen, die noch eine lange Berufstätigkeit vor sich haben, die HFP abzulegen.

Der Zusammenschluss mit den anderen künstlerischen Therapien über die neue ARTECURA-Mitgliedschaft vergrössert unsere berufspolitische Stosskraft in Institutionen oder bei Krankenkassen und stärkt dadurch die Etablierung des Musiktherapie-Berufs.

Nach dieser doch eher mühsamen „Geburt“ hoffen wir auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit ARTECURA und stehen dieser positiv gegenüber.

Welche konkreten Auswirkungen hat die ARTECURA-Mitgliedschaft nun auf uns SFMT MusiktherapeutInnen?

·         Alle SFMT Mitglieder haben die Möglichkeit, die HFP Kunsttherapie, Fachrichtung Musiktherapie zu absolvieren, wenn sie ihren Abschluss in einer Institution gemacht haben, die von ARTECURA als Modulanbieterin anerkannt ist. (ZHdK, FMWS, Orpheus -Schule).

·         Eine andere Ausbildungen betreffende Gleichwertigkeitsanerkennung (erforderliche Module) kann bei den genannten Institutionen beantragt werden.

·         Der SFMT hat in Zusammenarbeit mit der ZHdK eine erleichterte Prüfung im Rahmen einer Übergangslösung für bisherige Klinischen MusiktherapeutInnen MAS ZFH erreicht. (vgl.: SFMT Website Mitgliederbereich/ berufspolitische Fragen/ ARTECURA Übergangsregelung HFP).

·         Anerkennung als Lehrmusiktherapeutin/Fachtitel durch ARTECURA (muss bei ARTECURA beantragt werden)

·         Anerkennung als Praktikumsleiterin/Mentorat durch ARTECURA (muss bei ARTECURA beantragt werden)

·         Ermässigte Teilnahmegebühr an der jährlichen ARTECURA Herbsttagung Anfang November

·         Vorteilhafte Möglichkeiten betreff Berufshaftpflicht über ARTECURA

Ich hoffe diese Informationen zur aktuellen berufspolitischen Situation helfen weiter. Für zusätzliche Fragen steht das Sekretariat des SFMT (info(at)musictherapy.ch) gerne zur Verfügung.

Herbstliche Grüsse

Ursula Wehrli Rothe


[1] SBFI : Schweiz. Sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

 

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