Aktuelles aus der Berufspolitik
Liebe Mitglieder
Wir möchten euch über ein paar wichtige berufspolitische Neuigkeiten informieren.
Am 8. März 2019 wurde der SFMT offiziell von der Delegierten Versammlung OdA ARTECURA als neues Mitglied in ihren Dachverband aufgenommen.
Mit dieser Mitgliedschaft erhoffen wir uns, wie schon mehrfach geschrieben, eine Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten.
Aktuell gibt es folgende Informationen in diesem Zusammenhang:
Als Lehrtherapeut_in und für ein Mentorat (Praktikumsbegleitung) kann man sich mit entsprechender Berufserfahrung bei ARTECURA ohne den Titel Kunsttherapeut_in ED, Fachrichtung Musiktherapie bewerben.
Als Supervisor_in kann sich bei ARTECURA nur bewerben, wer über eine von ihnen anerkannte Supervisionsausbildung verfügt.
Branchenzertifikat (BZ):
Das Branchenzertifikat ist ein gemeinsames Bekenntnis zur Qualität durch die Berufswelt (OdA ARTECURA) und die Anbieter vorbereitender Kurse für die Höhere Fachprüfung (vgl. www.artecura.ch). Es bezweckt eine Vereinheitlichung der Abschlussdokumente und stärkt dadurch die Verankerung des Kunsttherapieberufes:
· Das Branchenzertifikat wird von OdA ARTECURA und den Modulanbietern gemeinsam ausgestellt.
· Seit Anfang Jahr führt das EMR eine neue Nummer für ein Branchenzertifikat in Kunsttherapie, Fachrichtung Musiktherapie.
· Absolvent_innen mit einer von OdA ARTECURA anerkannten Ausbildung können bei ihrer Ausbildungsinstitution ein Branchenzertifikat verlangen und sich damit unter dieser neuen Nummer beim EMR registrieren lassen.
· Unerwartete wichtige Einschränkung: ARTECURA stellt ein BZ nur aus, wenn die Ausbildung nach der Modulanerkennung der Institution abgeschlossen wurde.
· Der SFMT empfiehlt seinen Mitgliedern, die keine HFP absolvieren können, jedoch über ein BZ verfügen, sich über diese neue Nr. beim EMR zu registrieren.
· OdA ARTECURA sieht das Branchenzertifikat als Zwischenstufe auf dem Weg zum Kunsttherapeuten_in ED, Fachrichtung Musiktherapie (via HFP).
Höhere Fachprüfung HFP zum Kunsttherapeuten_in ED Fachrichtung Musiktherapie
· Ordentliche Zulassung zur HFP mit einem Berufsabschluss der Tertiärstufe, einer modulzertifizierten Ausbildung oder über ein Gleichwertigkeitsverfahren und nach 3 Jahren Berufserfahrung.
· Erleichterte Zulassung für ehemaligen MAS Absolvent_innen: Befristete Übergangsregelung bis 30. Juni 2022 (Anmeldung muss erfolgt sein bis spätestens 21. März 2021!)
· OdA ARTECURA strebt längerfristig bessere Vergütungsmöglichkeiten für eidg. diplomierte Kunsttherapeut_innen bei Krankenkassen an.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. info(at)musictherapy.ch
Herzliche Frühlingsgrüsse
Ursula Wehrli Rothe, Präsidentin SFMT/ASMT
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