Tarmed-Abrechnung
Berufspolitik: Abrechnung ambulante Musiktherapie
Eine erfreuliche Entwicklung ist aus Basel zu vermelden. Seit November 2017 kann die ambulante Musiktherapie im St. Claraspital über die Grundversicherung gemäss dem Spartenkonzept nach Tarmed Suisse, „nichtärztliche Leistungen in der Spitalpsychiatrie“ abgerechnet werden.
Der Prozess dauerte drei Jahre und verlangte den Gesuchstellern (einem Psychiater und dem psychoonkologischen Team des St. Claraspitals) viel Geduld, Beharrlichkeit und Ausdauer ab. Doch es hat sich gelohnt!
Interessierte MusiktherapeutInnen, für welche ein solcher Weg ebenfalls in Frage käme, können unter https://www.fmh.ch/files/pdf19/Spartenkonzept_d_V_2_7_def1.pdf das aktuelle Spartenkonzept und die Voraussetzungen zu „nichtärztliche Leistungen in der Spitalpsychiatrie“ unter Beilage E+F nachlesen.
Jacqueline Stohler
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